Worauf Sie beim Gasanbieter-Wechsel achten sollten
17th Dezember, 2008 - Posted by admin -
Gerade in der kalten Jahreszeit muss man die Heizung wieder weiter aufdrehen. Die meisten Haushalte in Deutschland heizen mit Öl oder Gas. Beim Öl ist es recht einfach sich den Anbieter auszusuchen. Doch auch die Gaskunden können den Anbieter leicht wechseln. Man muss nur einige Dinge beachten.
Viele Gasanbieter haben die Preise wieder erhöht. Auch die Stadtwerke verlangen oft mehr Prozente. Wer einen Nachteil davon trägt ist der Kunde. Viele Leute haben umgestellt, weil Gas billiger war. Jetzt werden die Preise einfach angehoben, wie bei anderen Firmen auch. Doch gegen hohe Gaspreise kann man etwas tun. Schnell und einfach ist der Anbieter gewechselt und man bezieht günstigeres Gas. Konkurrenz belebt das Geschäft und deswegen werden immer die Preise bei einigen Anbietern purzeln. Ein besonderes Angebot ist die Preisgarantie. Dabei bleibt der Gaspreis vom Anbieter garantiert in einem bestimmten Zeitraum gleich.
Besonders lukrative Angebote sind jedoch mit Vorsicht zu genießen. Die voraussichtlichen Erhöhungen sind von den Anbietern großzügig einkalkuliert. Manche Anbieter starten auch erst die Versorgung gegen Vorkasse. Das heißt, es wird vom Verbraucher verlangt, dass er den gesamten voraussichtlichen Jahresverbrauch im Voraus bezahlt. Damit sollte man sehr vorsichtig sein. Es kann mit dem Unternehmen auch schnell vorbei sein und es meldet Insolvenz an. Dann ist das schon gezahlte Geld weg. Außerdem sollte man das Kleingedruckte im neuen Vertrag genau durchlesen.
Je kürzer die Vertragslaufzeit ist, desto besser ist es meist. Man muss auch auf die Kündigungsfristen achten. Falls die Preise nach kurzer Zeit erhöht werden, kann man bei einer kurzen Kündigungsfrist den Vertrag schnell beenden und wieder wechseln. Ein Wechsel kann sich jedoch durchaus lohnen. In manchen Gegenden kann man bis zu 300 Euro im Jahr sparen.
Auch wenn man nicht wechseln kann, muss man die erhöhten Preise nicht hinnehmen. Mit einem Schreiben kann man dagegen Widerspruch einlegen. Vor allem in älteren Verträgen sind mittlerweile unwirksame Klauseln enthalten. Dennoch ist es ein komplexes Verfahren, weil beurteilt werden muss, ob die Preiserhöhung angemessen ist oder nicht. Gerichte haben jedoch schon oft für den klagenden Verbraucher entschieden.