Was ist beim Umzug des Gasanbieters zu bedenken?
17th Dezember, 2008 - Posted by admin -
Vor dem Umzug in eine neue Wohnung oder in ein neues Haus kann man seinen Wunschanbieter bestimmen. Dieser sollte jedoch die Vertragsunterlagen so früh wie möglich eingesandt bekommen. Somit kann die Belieferung vom neuen Gasanbieter direkt mit dem Einzug beginnen und es entsteht ein lückenloser Übergang. Der lokale Anbieter braucht somit nicht in die Grundversorgung eintreten. Bei einem Umzug ist man auch berechtigt, den Grundversorgungsvertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.
Ist ein Umzug bereits erfolgt, hat man immer noch die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen nach dem Einzug den Gasanbieter zu wechseln. Für diesen Wechsel benötigt der neue Versorger das Einzugsdatum, die Gaszählernummer und den Zählerstand. Befindet sich der Zähler nicht in der Wohnung, so ist er meist im Keller oder im Treppenhaus angebracht. Ist er dennoch nicht auffindbar, kann ein Anruf beim Vermieter, bei der Hausverwaltung oder beim Hausmeister weiterhelfen. Am besten notiert man nach dem Finden des Zählers den Stand im Beisein eines Zeugen. So lässt sich später die Abrechnung besser kontrollieren.
Wenn der Umzug nicht weit weg führt und im selben Ort bleibt, kann der aktuelle Versorger die Gasbelieferung fortführen. Entscheidet man sich dafür, muss der Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem Umzug informiert werden, damit die Gaslieferung nahtlos und ohne Aussetzer weiterhin erfolgen kann. Führt der Umzug in eine völlig andere Gegend und Region so wird die Versorgung vom lokalen Anbieter fortgesetzt. Auch hier muss er rechtzeitig informiert werden, damit es einen nahtlosen Übergang gibt. Soll der alte Versorger weiterhin der Anbieter bleiben, so muss geprüft werden, ob er an die neue Adresse liefern kann.
Den passenden Tarif und den Anbieter kann man ganz schnell und einfach mit einem Gaspreisvergleich finden. Um solch einen Vergleich zu starten ist meist die Angabe der Postleitzahl, des Jahresverbrauchs in Kilowattstunden und der Leistung erforderlich.