Nur noch wenige Schritte bis zum Gasanbieterwechsel
17th Dezember, 2008 - Posted by admin -
Schnell passiert es, dass beim Wechsel des Anbieters einige Angaben erforderlich sind. Eine der hauptsächlich vorkommen Angaben ist der Jahresverbrauch. Dieser lässt sich jedoch nur mühsam ausrechnen. Mit einem geordneten System und allen vorhandenen Unterlagen ist das allerdings kein großes Problem. Hat man den Durchschnitt dennoch nicht parat, kann man sich an vorgeschriebene Tabellen halten.
Bei diesen Tabellen verbraucht als Single-Haushalt zum Beispiel 2.300 bis 5.000 KWh im Jahr. Als normale Kleinfamilie 17.000 und als Großfamilie bis zu 45.000 KWh im Jahr. Außerdem muss man die Gebäudeart mit einrechnen. Ein Neubau nach WärmeschutzEnEV 2002 verbraucht 0,045 bis 0,060 KW pro Quadratmeter. Ein Haus nach WärmeschutzEnEV 2002 0,050 bis 0,060 KW pro Quadratmeter. Bei Altbauten ohne besondere Wärmedämmung muss man hingegen mit 0,120 KW pro Quadratmeter rechnen.
Ist der Gasverbrauch nur in Kubikmetern (m3) bekannt, kann der Wert trotzdem in KWh umgerechnet werden. Dabei nimmt man den Gasverbrauch in m³ und multipliziert ihn mit dem Brennwert. Den Brennwert findet man auf der Gasrechnung. Ist der Brennwert nicht bekannt, werden die Kubikmeter mit 10,3 multipliziert, um einen Schätzwert zu erreichen. Bei vielen Anbietern besteht auch die Möglichkeit den jeweiligen Antrag direkt am PC aufzurufen, auszufüllen und danach auszudrucken.
Nachdem der Antrag vollständig ausgefüllt wurde, kann er unterschrieben an den Anbieter zurückgesandt werden. Dieser kümmert sich dann um die Überprüfung der Unterlagen und leitet sie dementsprechend weiter an die Gasanbieter. Sollten noch wichtige Angaben fehlen, wenden sich oftmals Servicemitarbeiter telefonisch an die Kunden, um alles zu vervollständigen und mögliche Korrekturen noch vorzunehmen. Deshalb ist es wichtig, dass auf solch einem Antrag immer eine Rückrufnummer angegeben wird. Man braucht keine Bedenken haben, diese Nummer wird nur genutzt, um dem Wechsel zu beschleunigen. Der Service ist bei vielen Anbietern kostenlos. Der neue Gasversorger kümmert sich dann um alle Wechselformalitäten.
Ist die Unterzeichnung bereits erfolgt und man möchte dennoch vom Vertrag zurücktreten, kann man dieses innerhalb von 14 Tagen laut Widerrufsrecht tun. Der Gasanbieterwechsel wird somit komplett rückgängig gemacht.